Mit Bescheid vom 17.01.2024, Aktenzeichen 6100-40 hat das Landratsamt Bad Kissingen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wartmannsroth genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Planunterlagen (Stand 09.11.2023)
Bekanntmachung der Genehmigung
Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB
Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
Erläuterungsbericht Landschaftsplan
Gemeinderatsbeschluss 09.11.2023 - Billigungs- und Feststellungsbeschluss