Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Bauantrag ist mit den entsprechenden amtlich eingeführten Vordrucken zu stellen. Diese erhalten Sie entweder im Schreibwarenhandel oder können hier heruntergeladen werden. Bei der Gemeinde können Sie leider keine Vordrucke mehr erhalten.
Der Bauantrag ist zunächst bei der Gemeinde Wartmannsroth einzureichen. Diese muss darüber entscheiden, ob das Einvernehmen in planungsrechtlicher Hinsicht erteilt oder versagt wird. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat. Achtung: Der Gemeinderat tagt nur in bestimmten Zeitabständen.
Ansprechpartnerin:
Frau Celine Schaupp
Telefon: 09737/9102-15
E-Mail: schaupp@wartmannsroth.de
Nach der Behandlung im Gemeinderat wird der Bauantrag mit einer Stellungnahme an das Landratsamt Bad Kissingen zur Prüfung und Genehmigung weitergeleitet.
Als Bauherr bzw. Entwurfsverfasser können Sie wesentlich zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens beitragen, wenn Ihr Bauantrag eindeutig formuliert und mit vollständigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht wird.
Einige Unterlagen und Angaben, die bei der Antragstellung immer wieder fehlen, sind hier angeführt:
- Vollständig ausgefüllte Vordrucke
- Unterschriften aller Nachbarn mit Angabe der Flurnummer.
- Aktueller amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000 ohne eigene Einzeichnungen. Diesen erhalten Sie beim Vermessungsamt und teilweise auch bei den Städten und Gemeinden.
- Eigener, gezeichneter Lageplan Maßstab 1:1000 mit Eintragungen, vor allem der Grenzabstände, Abstandsflächen, Ergänzung der vorhandenen Gebäude, die im amtlichen Lageplan nicht erfasst sind, Straßenbezeichnung, Hausnummer.
- Lageplan Maßstab 1:5000 zur Übersicht bei Außenbereichsvorhaben.
- Berechnung des umbauten Raumes.
- Vollständige Baubeschreibung.
- Berechnung der Baukosten.
- Bei Anbauten zeichnerische Darstellung im Grundriss und Aufriss der anschließenden Gebäude.
- Berücksichtigung von Gefälle auf dem Baugrundstück; Höhenaufnahme bei Hanggebäuden.
- Gebäudeschnitte mit Darstellung der Treppen einschließlich des Steigungsverhältnisses.
- Grundstücksgrenzen, Grenzabstände.
Zum Teil ist es erforderlich, bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages Fachbehörden (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Staatliches Bauamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten usw.) einzuschalten. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand verursachen. Bei Vorhaben, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Teilbaugenehmigung für bestimmte Bauarbeiten, beispielsweise den Erdaushub zu beantragen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bauabsichten sich nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lassen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) an die Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anfrage ist wie der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung mit den für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der für Ihren Bauort zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Hier kann jedoch nicht das gesamte Bauvorhaben an allen erforderlichen Vorschriften gemessen werden, dies ist Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens.
Lediglich spezielle Einzelfragen können verbindlich geklärt werden. Diese Fragen sind so zu stellen, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden können.