Bauantrag

Digitaler Bauantrag

1. Ab 1. Januar 2024 können Sie den Bauantrag auch digital stellen – schnell und unkompliziert. Dazu gehen Sie einfach nur auf www.kg.de/bauantrag

2. Mit Einführung des digitalen Bauantrages wechselt auch die Zuständigkeit. Statt bei der Gemeinde reichen Sie Ihren Bauantrag ab 01. Januar 2024 direkt beim Landratsamt Bad Kissingen (Bauamt, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen) ein.
Für wenige Anträge (u.a. Genehmigungs-Freistellungsverfahren in Papier) gelten Ausnahmen – hier erfolgt die Antragstellung weiter bei der Gemeinde.


Weitere Informationen unter www.kg.de/bauantrag.

  

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf

Mit der Einführung des digitalen Bauantrages kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Bad Kissingen die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z.B. Bauanträge, Vorbescheidsanträge) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.

Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 2024 direkt beim Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen zu stellen.

Die bisherige Antragstellung bei der Gemeinde entfällt somit.

Lediglich in Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, Isolierte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.

Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt.
Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

Alle Informationen und Verfahrensabläufe sowie FAQ's finden Sie hier.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Bauantrag ist mit den entsprechenden amtlich eingeführten Vordrucken zu stellen. Diese erhalten Sie entweder im Schreibwarenhandel oder können hier externer Linkheruntergeladen werden. Bei der Gemeinde können Sie leider keine Vordrucke mehr erhalten.

Zum Teil ist es erforderlich, bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages Fachbehörden (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Staatliches Bauamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten usw.) einzuschalten. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand verursachen. Bei Vorhaben, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Teilbaugenehmigung für bestimmte Bauarbeiten, beispielsweise den Erdaushub zu beantragen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bauabsichten sich nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lassen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) an die Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Hier kann jedoch nicht das gesamte Bauvorhaben an allen erforderlichen Vorschriften gemessen werden, dies ist Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens. Lediglich spezielle Einzelfragen können verbindlich geklärt werden. Diese Fragen sind so zu stellen, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden können.

Ansprechpartner im Landratsamt Bad Kissingen:

Herr Stephan Bähr

Telefon: 0971/801-4060

stephan.baehr@kg.de

 

Ansprechpartner in der Gemeinde:

Herr Daniel Görke

Telefon: 09737/9102-16

E-Mail: goerke@wartmannsroth.de

zurück