Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Wartmannsroth beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente
Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Förderschritt 8 – BayGibitR, Fördersteckbrief
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
Karte zum Fördersteckbrief (PDF)
Förderschritt 7 – BayGibitR, Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur
Die Gemeinde Wartmannsroth bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftslichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertragsentwurfs zwischen der Gemeinde Wartmannsroth und den Stadtwerken Hammelburg HAB-Net bei der BNetzA abgesehen werden.
Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Wartmannsroth und der Stadtwerke Hammelburg GmbH - HAB-Net wurde am 06.09.2022 unterzeichnet.
Stellungnahme der Gemeinde Wartmannsroth (PDF)
Förderschritt 6 – BayGibitR, Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der BayGibitR
Die Gemeinde Wartmannsroth hat den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung am 12.07.2022 gestellt.
Die Gemeinde Wartmannsroth mit Bescheid vom 29.07.2022 die Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erhalten.
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 06.10.2022 ist am 07.10.2022 bei der Gemeinde Wartmannsroth eingegangen.
Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderar der Gemeinde Wartmannsroth in seiner Sitzung vom 07.07.2022 das Angebot der Stadtwerke Hammelburg GmbH - HAB-Net ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Gemeinde Wartmannsroth beabsichtigt deshalb, mit der Stadtwerke Hammelburg GmbH - HAB-Net einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Bekanntmachung Auswahlverfahren Ergebnis (PDF)
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Wartmannsroth führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt über den Link: https://plattform.aumass.de:443/veroeffentlichung/av1858b3
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Wartmannsroth hat eine Markterkungung nach Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Die Gemeinde Wartmannsroth wiederholt ihre Markterkundung, da in der ersten Markterkundung nicht der gesamte Adressraum berücksichtigt wurde. Die Basisliste des Vermessungsamtes ADBV wurde um diese erweitert.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22. Dezember 2021 an der Markterkundung zu beteiligen
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressliste der nochmals zu prüfenden Adressen (Excel)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung, Bekanntmachung
Die Gemeinde Wartmannsroth veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung
Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22 März 2021 an der Markterkundung zu beteiligen
Dokumente
Bekanntmachung zur Markterkundung
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Die Zusendung der Adresslisten (AL) an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1)
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Wartmannsroth für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde/Stadt in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums www.schnelles-internet-in-bayern.de heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt zu veröffentlichen.
Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt veröffentlicht werden.