Informationen zur Breitbanderschließung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Gemeinde Wartmannsroth steigt in ein drittes Verfahren zur Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) ein. Über den sogenannten Höfebonus sollen abgelegene und unterversorgte Anwesen mittels Glasfaser erschlossen werden.
Die folgenden Dokumente können auch direkt unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html
Modul 1: Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Die Gemeinde Wartmannsroth hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Modul 2: Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Die Gemeinde Wartmannsroth führt erneut eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.
Modul 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Wartmannsroth hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie - BbR - durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Modul 4: Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
Modul 5: Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
Modul 6: Verfahren bei Bezirksregierung
Die Gemeinde hat am 23.07.2020 den Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt.
Der Gemeinde Wartmannsroth ist am 13.10.2020 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.
Modul 7: Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber
Die Gemeinde hat mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag geschlossen. Da die Gemeinde einen mit der BNetzA abgestimmten Musterkooperationsvertrag verwendet, entfällt die Pflicht zur Vorlage bei der BNetzA.
Modul 8: Fördersteckbrief
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Gemeinde Wartmannsroth das endgültige Erschließungsgebiet veröffentlicht.
Karte endgültiges Erschließungsgebiet
Modul 9: Projektbeschreibung
abschließende Projektbeschreibung