Bornhecke I
Bornhecke II
- offene Bauweise
- Untergeschoss, Edgeschoss und Dachgeschoss zulässig
- Sattel- oder Krüppelwalmdach; Dachneigung 32° - 45°
- evtl. sich im Dachgeschoss ergebende Vollgeschosse bleiben bei der Berechnung außer Betracht
- hohe Wohnqualität
- geschwungene Straßenführung und reich gegliederte Straßenbepflanzung signalisieren Wohncharakter
- sichere Verkehrsführung
- Art und Maß der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA), Grundflächenzahl (GRZ) 0,4; Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6