Gewerbesteuer
- Abschläge Gewerbesteuer grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. 15.11./Jahr
Grundsteuer
- Abschläge Grundsteuer grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. 15.11/Jahr oder
- einmal im Jahr zum 01.07. auf Antrag oder
- am 15.08. wenn der Jahresbetrag 15,00 € nicht übersteigt oder
- am 15.02. und 15.08. wenn der Jahresbetrags nicht 30,00 € übersteigt
- Jahressteuer: Wer zum 01.01. des Jahres Eigentümer ist, ist das ganze Jahr Grundsteuerpflichtig.