Wann sind die jährlichen Abschläge der Grundsteuer/Gewerbesteuer fällig?

Gewerbesteuer

- Abschläge Gewerbesteuer grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. 15.11./Jahr

Grundsteuer

- Abschläge Grundsteuer grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. 15.11/Jahr oder

- einmal im Jahr zum 01.07. auf Antrag oder

- am 15.08. wenn der Jahresbetrag 15,00 € nicht übersteigt oder

- am 15.02. und 15.08. wenn der Jahresbetrags nicht 30,00 € übersteigt

- Jahressteuer: Wer zum 01.01. des Jahres Eigentümer ist, ist das ganze Jahr Grundsteuerpflichtig.

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