1. Ticketkonditionen
Beim Ermäßigungsticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, d.h. der Öffentliche Nahverkehr kann damit in ganz Deutschland flexibel genutzt werden. Somit eignet es sich für alle Ausbildungs-, Arbeits- und Freizeitwege. Der Freistaat Bayern übernimmt 20 Euro des Ticketpreises, sodass die Ticketnutzer nur 29 Euro zu tragen haben. Das Ticket wird als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar.


2. Berechtigtenkreis
Folgende Gruppen Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sind zum Erwerb des Ermäßigungstickets berechtigt und können alternativ einen Berechtigungsnachweis ihrer Dienststelle oder ihrer Schule oder Hochschule vorlegen:
- Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der ersten und zweiten Qualifikationsebenen im Vorbereitungsdienst nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1
Nrn. 1 und 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG), deren gemeldeter Hauptwohnsitz oder der Standort ihrer Bildungseinrichtung in Bayern liegt.
- Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der dritten Qualifikationsebene im Vorbereitungsdienst Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LlbG und vergleichbare Studierende, welche die Qualifikation für eine Fachlaufbahn außerhalb eines Beamtenverhältnisses erwerben (zum Beispiel Studierende im Sinne des Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst). Der Studienort muss in allen Fällen in Bayern liegen.

Falls Sie als Gebietskörperschaft auch als geborener Träger von Jugendfreiwilligendiensten fungieren, betrifft das zusätzlich:
- Freiwilligendienstleistende nach § 2 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges soziales Jahr/Freiwilliges ökologisches Jahr, et cetera) mit gemeldetem Hauptwohnsitz oder Dienstort in Bayern. Letzteres dürfte in Ihrem Fall per se erfüllt sein.

Sonstige Auszubildende und Studierende erhalten Ihren Berechtigungsnachweis ausschließlich über ihre Bildungseinrichtungen.

3. Berechtigungsnachweis
Bei der Ticketbestellung müssen Kaufinteressierte im Regelfall ein Nachweisformular in den Online-Portalen des gewählten Verkehrsunternehmens hochladen. Dieses Formular ist landesweit einheitlich und kann bei vielen Verkehrsunternehmen zur Bestellung eingesetzt werden.

Das Formular finden Sie hier.

Weitere Überarbeitungen können nicht ausgeschlossen werden. Sie finden die jeweils aktuellste Fassung des Formulars ab ca. Mitte
Juli immer unter: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket


Entscheidend ist die Bestätigung der Dienststelle (mit Unterschrift und Stempel), dass der Ticketbesteller tatsächlich bezugsberechtigt ist, wie dies schon bei anderen Ausbildungstickets praktiziert wird.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars Folgendes:
- Bitte geben Sie immer das voraussichtliche bzw. vereinbarte Ausbildungs-/Dienstende an. Setzen Sie das Datum am besten auf einen Monatsletzten, damit im letzten Ausbildungs-/Dienstmonat noch der volle Ticketmonat genutzt werden kann.
- Für Berechtigte, deren Ausbildungs-/Dienstbeginn noch in der Zukunft liegt, setzen Sie gerne den Monatsersten als Ausbildungs-/Dienstbeginn ein, damit im ersten Ausbildungs-/Dienstmonat bereits der volle Ticketmonat genutzt werden kann.
- Bitte füllen Sie das Formular leserlich in Großbuchstaben oder, wenn möglich, digital am Computer aus. Letzteres würde erfordern, dass Ihnen Ihre Ticketnutzer das im oberen Teil vorausgefüllte Formular per E-Mail zuschicken können. Dazu mehr unter Punkt 5 b).

4. Zeitplan bis zur Ticketeinführung
Wir bitten Sie um Verständnis, dass mit dem Starttermin am 01.09.2023 die Einführung des Ermäßigungstickets trotz Sommerpause zügig umgesetzt werden muss. Alle beteiligten Akteure arbeiten intensiv an der rechtzeitigen Einführung, damit Ihre Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Freiwilligendienstleistenden bereits zum September die Chance haben, vom attraktiven Ermäßigungsticket
zu profitieren.


Für die Prüfung des Berechtigungsnachweises sowie die Ticketausgabe durch die Verkehrsunternehmen sind 14 Tage Vorbestellfrist vorgesehen. Wer zum September bereits sein Ticket haben will, sollte demnach bis Mitte August bestellt haben. Daraus ergibt sich folgender idealer Zeitplan:
- KW 29: Information Ihrer Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter und Freiwilligendienstleistenden über das Berechtigungsformular und den Prozess der Ticketbestellung anhand der übermittelten Informationen

- Anfang bis Mitte August: Vorverkaufsstart für den Monat September

- 17. August: „offizieller“ Bestellschluss für September, d.h. bei späterer Bestellung wird das Ticket eventuell erst nach dem 1. September ausgestellt

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