Am 27.06.2022 hat die Baumaßnahme „Ortsdurchfahrt Wartmannsroth“ begonnen. Der Ausbau erfolgt in 6 Bauabschnitten.

Die Hauptbaustelle befindet sich in den Bauabschnitten IV, V, VI. Diese sind auf folgendem Plan ersichtlich:

Bauabschnitt OD WR Kreisel

Leider hat sich in den ersten beiden Bauabschnitten gezeigt, dass eine kulante Regelung bezüglich der Durchfahrt durch die Baustelle von einige Verkehrsteilnehmern in untragbarer Weise ausgenutzt wurde. Teilweise wurden Absperrungen zur Seite gehoben und Höheneisen entfernt, um durch die Baustelle zu fahren, teilweise wurden dabei Baumaschinen beschädigt. Aus diesem Grund bestehen nun alle Beteiligten auf eine konsequente Vollsperrung der nächsten Bauabschnitte. Ein Durchfahren der Baustelle ist definitiv nicht mehr möglich. Das Rathaus, die neue Postfiliale, Kirche und Friedhof sind dann nur noch über die Edwin-Häusler-Straße erreichbar. Für einen Besuch im Rathaus, der neuen Postfiliale, Kirche oder Friedhof nutzen Sie bitte den neu angelegten Parkplatz, den Sie über die Edwin-Häusler-Straße am Kindergarten vorbei erreichen können.

Für die Dauer der Bauabschnitte 3-6 werden die Bushaltestellen Rathaus und Hauptstraße an den Schafberg verlegt. Zusätzlich wird eine Ersatzhaltstelle in Fahrtrichtung Dittlofsroda an der Einmündung Lennesweg errichtet. Der genaue zeitliche Ablauf wird an den jeweiligen Haltestellen bekanntgemacht und durch die Busfahrer kommuniziert.

In den ersten Bauabschnitten hat sich gezeigt, dass private Kelleraußenwände teilweise ohne jegliche Abdichtung gegen Bodenfeuchte ausgeführt sind. Wir weisen darauf hin, dass die private Abdichtung der Kelleraußenwände Stand der Technik ist und die den Privatleuten anbietet, ggf. fehlende Abdichtungen im jeweiligen Baufenster nach der Auskofferung im Straßenbau oder vorher bis ca. 85 cm unter Geländeoberkannte durchzuführen. Tiefergehender Erdbau geht zu Lasten der privaten Eigentümer. Der öffentliche Straßenbau muss von einer ordnungsgemäßen privaten  Außenabdichtung ausgehen. Die privaten Arbeiten sind ggf. terminlich mit der Baufirma zu koordinieren und dürfen nicht zu Behinderungen des Straßenbaus kommen. Feuchteschäden an Außenwänden und in Kellern durch die Entsiegelung der Gehwegflächen mittels Pflaster gegenüber vorher asphaltierten Flächen können nicht der Gemeinde angelastet werden. Wo es möglich ist, wird die Gemeinde im Zuge des Straßenbaus technische Maßnahmen ergreifen, um die Erhöhung des Oberflächenwasserandrangs zum Gebäude möglichst gering zu halten – verhindern lässt sich ein anderer Bodenfeuchtehaushalt im Boden aber nicht. Die private Außenabdichtung ist der letztlich entscheidende und technisch vorgegebene Weg in privater Verantwortung.

An dieser Stelle bitten wir nochmals um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch eine solche Baustelle entstehen. Wir sind stets bemüht die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten aber ohne Lärm, Dreck und Straßensperrungen lässt sich ein solches Projekt nicht umsetzen.

aktueller Planstand Ausbau der Ortsdurchfahrt und Gehwege Wartmannsroth

Grünordnung Ortsdurchfahrt Wartmannsroth

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