Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte für Grundstücke im Landkreis Bad Kissingen (Stand: 01.01.2024)

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Bad Kissingen hat nach § 196 BauGB die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und in seiner Sitzung am 17.04.2024 beschlossen.

Die neuen Bodenrichtwertkarten (Stand: 01.01.2024) können während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeinde Wartmannsroth, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth, Zimmer-Nr. 13, eingesehen werden.

Auch sind die Bodenrichtwerte auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen (https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/buergerservice/fachbereiche-und-abteilungen/bauen--umwelt/bauen/gutachterausschuss/1526.Gutachterausschuss.html) sowie der Gemeinde Wartmannsroth (https://www.wartmannsroth.de/leben-wohnen-bauen/baugebiete/2276.Bodenrichtwerte-fuer-Grundstuecke.html) kostenfrei einsehbar. Das Landratsamt Bad Kissingen erteilt auf Anfrage kostenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte.

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