Der Gemeinderat von Wartmannsroth hat in der Sitzung vom 02.09.2021 die Änderung der Einbeziehungssatzung für den südlichen Bereich der Fläche Fl.Nr. 469, Gemarkung Wartmannsroth beschlossen und somit das Verfahren zur Änderung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten.
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