Dittlofsroda

Dittlofsroda

Dittlofsroda liegt an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Wartmannsroth und Gräfendorf im südwestlichen Bereich des Gemeindegebietes, ca. 300 m. ü.d.M. und  umfasst eine Fläche von 837,25 ha.

Erstmalige urkundliche Erwähnung:

Dittlofsroda wird um 900 in Abgaben nach Fulda erwähnt; Zwei Hofbesitzer lieferten je ein Schwein jährlich an Fulda

 

Name:

Der Name des Pfarrdorfs Dittlofsroda im Bezirk Hammelburg geht ohne Zweifel auf eine Waldrodung zurück, die nach einem Manne Dietlof benannt wurde. Die Reutungsorte, die jünger als die übrigen Dorfsiedlungen sind, tauchen in den fränkischen Urkunden schon verhältnismäßig frühzeitig auf. Auch Dittlofsroda kommt bereits um 1150 in den Urkunden von Fulda vor.
Die ältesten Bezeichnungen für den Ortsnamen lauten um 1150 Ditolfesrode und 1339 Didolverode. Ähnlich klingen auch die Lesearten, die in den Urkunden der folgenden Jahrhunderte anzutreffen sind. Es hieß 1383 Dittlofroda, 1391 Dittloffrode, 1430 Dittlofrode, 1441 Ditolffrode, 1455 Dietelsroda, 1481 Tutolfsroda, 1538 Dittolfsrode, 1561 Difftelrode, 1644 Ditlofs-rode und 1840 Dittlofsrode, Dietlesroda und Dittlofsroth.

Geschichtliches:

Die Erben des Wigand von Quekkaha, der ein Dienstmann von Fulda geheißen wird, schenken ihr Erbgut zu Ditlofesrode nach Fulda, damit die Brüder für die Seele des Wigand beteten. Vor etwa 800 Jahren war demnach Dittlofsroda eine bekannte Siedlung, wo Wigand von Quekkaha begütert war.
In den Urkunden des 13. Jahrhunderts konnte bis jetzt keine einzige Nachricht über das Pfarrdorf entdeckt werden. Erst im 14. Jahrhundert beginnen wieder die Nachrichten über Dittlofsroda. Um 1300 war der Ort augenscheinlich der Herrschaft Rieneck zugeteilt, denn er wird im Schiedsspruch über die Hinterlassenschaft der Gräfin von Rieneck erwähnt. Erzbischof Heinrich von Mainz erklärte, daß die Lehen der seligen Gräfin zum Erzstifte heimgefallen seien, während Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau Ansprüche auf das Erbe der Gräfin erhoben. Im Auftrag des Erzbischofs entschied daher Ulrich von Bickenbach am 1. Juli 1339 den Lehnsstreit und sprach die Zent Rieneck dem Erzstift zu. Zu den Orten des Zentgerichts Rieneck gehörte damals auch der Ort Didolverode.
Ein Brief vom 25. 1. 1383 führt Krengel von Dittlofsrode unter den Schöffen des Zentgerichts Rieneck auf. Ludwig Graf von Rieneck vergab die Lehn zu Dittolfrode am 28.10.1391 an Eberhard von Grumbach zu Ussenkaim, wie ein Lehnsbrief besagt.
Bei einer „vollen Zent“, die am 26.9.1430 in Rieneck abgehalten wurde, war Hans Gaumann von Dittlofsroda als Zentschöffe anwesend. Damals wurden eine stattliche Anzahl von Bestimmungen für die Zent Gräfendorf erlassen.
Die beiden Herren von Rieneck kamen wegen der Wüstung Nappenbach, des Dorfes und Gerichtes Ditolffrode und wegen anderer Dinge mit Karl Dietz und Kunz von Thüngen in Streit. Diesen Zwist legte Reinhard, Graf zu Hanau am 14.7.1441 bei. Karl von Thüngen und sein Sohn Wolf schuldeten dem Grafen Philipp von Rieneck 300 Gulden, die auf Zinsen und Gülten von Weickersgrüben, Ditolffrode und auf der Mühle zwischen den zweien Eschinbach lagen. Sie versprachen dem Grafen am 9.6.1450, ihm so lange in allen Fehden Beihilfe leisten zu wollen, bis sie die Schuld abbezahlt hätten.
Im Jahre 1455 verschrieb sich Sigmund von Thüngen gegen das Stift Haug in Würzburg, das ihm auf sechs Jahre die Zehnten aus der Mark Hammelburg verliehen hatte. Unter den Orten, aus denen der Herr von Thüngen die Zehntreichnisse beziehen durfte, finden wir auch Dietelsroda. Wegen dieses Zehnts zu Tutolfsroda und der übrigen Orte in der Mark Hammelburg schlossen das Stift Fulda und das Kloster Thulba am 19.12.1481 mit dem Domkapitel und dem Stifte Haug in Würzburg einen Vergleich ab.
Im 15. Jahrhundert wird Ditlofsrode noch unter den Orten des Zentgerichts Rieneck aufgezählt. Auch 1644 war es noch diesem Zentbezirke zugeteilt. Aus einem Lehnsbrief vom 4.7.1538 erfahren wir, daß Philipp Graf zu Rieneck einen halben Anteil an der Wüstniß Nappenbach und den dritten Teil des Dorfes Dittolfsrode mit Gericht und Gerechtigkeit an Neidhart von Thüngen als rechtes Mannlehn verliehen hat. Der Graf behielt sich dabei seine Zentrechte über Dittolffsrode ausdrücklich vor. Dietz von Thüngen empfing am 3.5.1557 seinen halben Teil zu Dittolfroidt, den bisher die Gebrüder Stachius und Bernhard von der Herrschaft Rieneck zu Lehn getragen hatten, als rechtes Mannlehn. Auch diesmal wurde die Zentgerechtigkeit, die die Herrschaft von Rieneck über Dittolfroidt hatte, ausdrücklich ausgenommen.
In dem Vertrag, den Erzbischof Daniel von Mainz am 23.1.1563 mit den Gebrüdern Georg, Wolfgang und Heinrich Grafen vonYsenburg über das Erbe von Rieneck abschloß, wird auch Dittlofsroda erwähnt. Die Zinsen und Gülten von Weichersgrüben und Difftelrode traten die Grafen aus dem Nachlasse des Philipp Grafen von Rieneck ans Erzstift Mainz ab.

Die Herren von Thüngen suchten wohl auf Veranlassung des Hochstifts Würzburg ihre Grundholden in den Dörfern Weickersgrüben, Dittolfsrode und Gräfendorf aus dem Zentbezirke von Rieneck zu ziehen. Philipp Graf zu Rieneck und Philipp Graf von Hanau schrieben daher am 7.5.1558 an Neidhart zu Zeitloß und Philipp Amtmann zu Homburgk, die die Vormundschaft über die Kinder der seligen Ludwig und Martin von Thüngen übernommen hatten, diese Untertanen nicht von der Zent zu Rieneck abzuhalten, auf daß die Gerechtigkeit ihren starken Lauf gehaben könne. Die Zent Rieneck wurde aber trotzdem vom Hochstifte Würzburg eingezogen. Unter den Orten, die das Erzstift Mainz im Jahre 1630 eingezogen hatte, lesen wir auch das Dorf Ditlofsroda. Nach einem amtlichen Bericht vom 26.6.1639 umfaßte das Dorf damals 29 Herdstätten und 19 Untertanen. Die Untertanen teilen sich auf in: drei Männer, sieben Frauen, fünf Söhne und vier Töchter.

Aus einem alten Verzeichnis vom Würzburger Archiv entnehmen wir verschiedene Nachrichten über Dittlofsroda aus dem 19. Jahrhundert. Vorhanden sind: Schriftstücke über die Lehnsherrlichkeit von 1803 und 1804, über die Anstellung eines kath. Schullehrers in den Jahren 1807 und 1808, über das Gemeinderechnungswesen von 1812 – 1817, über Schutzgesuche der Juden von 1810 – 1813, über Schulhausbauten von 1813, über den Verkauf von Gemeindeholz von 1814, über Wahl und Bestimmungen einer jüdischen Abordnung von 1815, über den Beitrag der Juden zu den Heeresaushebungsgeldern von 1814, über die Ver-weigerung des Heiligenpflegerhandlohns durch die Gemeinde Burgsinn von 1815 und über Fronleistungen der Bauern und Söldner nach dem Schatzungsfuße vom Jahre 1816.

Das bayerische Ortsverzeichnis aus dem Jahre 1840 gibt an, daß das Pfarrdorf Dittlofsrode, Dietlesroda oder Dittlofsroth an der Schondra dem Landgericht Hammelburg und dem Dekanat Thüngen zugeteilt sei. Es bestand damals aus neunzig Häusern, 413 Einwohnern, unter denen sich viele Juden befanden, einer Nebenzollstation und einer Ziegelhütte. Die 102 Katholiken des Ortes waren der Pfarrei Wartmannsroth angegliedert.
Am 5.November ?? kam ein Vertrag über die Grundrenten zustande, die sich auf das Haus der Freiherrn von Thüngen aus den Orten Völkersleier und Dittlofsroda im Gericht Hammelburg bezog. Die Renten wurden der Ablösungskasse des bayerischen Staates zugewiesen.

Kirche:

Ursprünglich gehörte der Ort zur Pfarrei Wolfsmünster. Der erste nachweisbare protestantische Pfarrer des Ortes amtierte von 1563 bis 1587 und hatte auch Völkersleier, Windheim, Waizenbach und Weickersgrüben zu betreuen. Für diese Ortschaften waren die Herren von Thüngen zuständig und wurden so unter Vorschub der adeligen Gutsherrschaft dem lutherischen Glauben zugewendet. 1622 kam der Ort in den Besitz des Würzburger Domherrn Samuel von Thüngen. Dieser führte mit Genehmigung seines Bischofs Johann Philipp, der zugleich Kurfürst und Erzbischof von Mainz war, für die hiesigen Katholiken das Coexercitium ein, das ihnen die Geichstellung mit den Protestanten gewähren sollte. Allein erst das 19. Jahrhundert brachte eine geregelte Ordnung in diese leidigen Verhältnisse. Nach dem Coexercitium des Samuel von Thüngen durfte der Pfarrer von Wolfsmünster den hiesigen Katholiken Gottesdienst halten. Dieser dehnte seine Funktionen auch auf Völkersleier, Waizenbach, Heckmühle und Weickersgrüben aus.
Ein Matrikel der Kirche zu Dittlofsroda beginnt 1661.
Nach dem Jahre 1714 reichten die Herren von Thüngen beim Reichskonvent in Regensburg eine Schrift ein über das Exercitium Religionis, die Ausübung der Religion in Wolfsmünster, Weichersgrüben, Dittlofsroda, Waizenbach, Windheim, Völkersleier, Gräfendorf, Morlesau und Ochsenthal.
Aus 1729 stammt ein Dekret wegen Ausstellung eines Reverses, betreffend die von Oberst von Thüngen gestattete Seelsorge in Dittlofsroda. Die Katholiken zu Dittlofsroda und die zu Waizenbach wurden 1820 aus der protestantischen Pfarrei ausgepfarrt und der kath. Pfarrei Wartmannsroth einverleibt.
In der Pfarrkundei von Wolfsmünster befinden sich Tauf-, Sterbe- und Trauungsbücher über die Kirche von Dittlosroda, die die Jahre von 1651 – 1711 umfassen. Die gleichen Kirchenbücher für die Jahre 1812 – 1865 sind in der Pfarrkundei von Wartmannsroth hinterlegt.

Baudenkmäler:

Evang.-Luth. Pfarrkirche – Saalbau von 1791 angebaut, gleichzeitig die Turmkuppel. Chor im Ostturm 15. Jahrhundert.

Die Synagoge wurde 1795 gebaut. Den Baugrund schenkten die Brüder Hofmann.

Im Jahre 1897 gab es in Dittlofsroda in der Pfarrei Wartmannsroth 140 Katholiken, 295 Protestanten, 40 Juden, eine Schule und einen Lehrer.

Quellen:
Ludwig Gernhard, München, aus den Heimatblättern der Hammelburger Zeitung vom 22.03.1934

1961 aus den Scripten des Oberlehrer Warmuth.

Ausführung zum Siegel der ehemaligen Gemeinde Dittlofsroda:

Artikel über die Ausführung zum Siegel

Quelle:

Texte von Werner Eberth, Bad Kissingen, Kulturreferent des Landkreises Bad Kissingen

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