Pflegereform: Mehr Flexibilität bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Damit kann nunmehr ein Gesamtbetrag von 3.539 Euro für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 flexibel für die Dauer von bis zu acht Wochen im Jahr je nach Bedarf zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden.
Für die Verhinderungspflege entfällt die bisherige Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten; sie kann somit ab Pflegegrad 2 sofort in Anspruch genommen werden. Ihre Leistungsdauer verlängert sich von sechs auf acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr.

Durch diese Neuregelungen können Angehörige die Pflegeleistungen besser planen und nut-zen. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeit-pflege für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ab Pflege-grad 4 zusammengelegt.

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