Winterdienst in der Gemeinde Wartmannsroth

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

alle Jahre wieder erhitzt das Thema Winterdienst die Gemüter und versetzt so manch eine(n) in einen emotionalen Ausnahmezustand. Dabei leben wir in einer Klimazone für die Schneefall im Winter nicht untypisch ist. Doch immer wieder müssen wir feststellen, dass der ein oder andere bei 10 cm Schnee die Ausrufung des Katastrophenalarms durchaus für angebracht hielte.

Bitte entschuldigen Sie diese etwas überspitzte Einleitung aber in ihr steckt auch ein großer Teil Realität.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Informationen zur Verfügung stellen, die dabei helfen sollen die Sichtweise und die Erwartungen auf bzw. an den gemeindlichen Winterdienst ins rechte Licht zu rücken:

Unser Winterdienst richtet sich nach einem genau fest gelegten Räum- und Streuplan (bitte hier klicken). Dieser wurde vom Gemeinderat unter Abwägung der Verkehrswichtigkeit und des Gefahrenpotentials beschlossen. Denn entgegen der weitläufigen Meinung ist die Gemeinde eben nicht verpflichtet überall zu räumen, sondern nur an besonders verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Das der Gemeinderat nahezu alle anderen Straßen in der Gemeinde auch in den Streuplan aufgenommen hat, ist eine rein freiwillige Serviceleistung der Gemeinde, auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht. Eine Verpflichtung der Gemeinde besteht – wenn überhaupt – nur auf den Straßen mit Priorität 1.

Sie als Bürger sind zum Räum- und Streudienst entlang Ihrer Grundstücke verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der entsprechenden Verordnung (bitte hier klicken) der Gemeinde. Die Gehbahnen sind an den Werktagen ab 6.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Dabei ist zu beachten, dass der Schnee von der Gehbahn, insbesondere aber von privaten Hofflächen und Garageneinfahrten, nicht wieder auf die Straße geräumt werden darf. Im Extremfall ist jeder Anlieger sogar dazu verpflichtet Räumgut entweder auf seinem eigenen Grundstück zu verbringen oder für einen anderweitigen Abtransport zu sorgen. Anlieger, die durch das Schneeräumen auf die Straße den Verkehr so behindern, dass der Landkreis oder die Gemeinde gezwungen sind den Schnee abzutransportieren, machen sich hier kostenersatzpflichtig.

In zahlreichen Gerichtsurteilen und Stellungnahmen wurden bisher nahezu alle Aspekte des Winterdienstes und die rechtliche Situation beleuchtet. Auch diese stellen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Versicherungskammer Bayern zum Thema Pflichten der Gemeinde  beim Winterdienst

- Der Winterdienst - Schneeräumen und Streuen bei Glätte

Bei der Sicherung der Gehbahnen ist zu beachten, dass Tausalz nur noch an Treppen oder starken Steigungen erlaubt ist. Zum Abstumpfen von Schnee-  und Eisglätte eignen sich zum Beispiel Sand und Splitt. Die Sicherungsarbeiten erstrecken sich auf die Gehbahnen und, soweit ein Gehweg nicht vorhanden ist, auf den Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Außerdem sind insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.

Die Räumpflicht der Gemeinde auf Gehwegen entlang ihrer Grundstücke ist natürlich grundsätzlich dieselbe wie bei allen anderen Grundstückseigentümern auch. Nur muss natürlich berücksichtigt werden, dass die Gemeinde als Eigentümerin einer Vielzahl von Grundstücken, darunter auch Bauplätze, größere Vorplätze, usw. dieser Verpflichtung nicht im selben Maß nachkommen kann, wie der einzelne Grundstückseigentümer. Auch diesem Umstand wurde in der Rechtsprechung Rechnung (bitte hier klicken) getragen und die Räumpflicht auf verkehrswichtige Fußwege eingeschränkt. Außerdem wird die individuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde berücksichtigt.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass die winterlichen Verhältnisse zu vielen Unannehmlichkeiten und Ärgernissen führen. Doch mit gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme werden wir auch diesen Winter „überleben“. Unsere Arbeiter sind fast rund um die Uhr im Einsatz und geben ihr Bestes um der Situation Herr zu werden. Sie können versichert sein, dass sie Niemandem aus böser Absicht die Einfahrt oder den Gehweg zuschieben. In manchen Fällen ist dies einfach unvermeidbar, weil der Schnee da hin muss wo Platz ist oder von wo aus das Schmelzwasser am besten ablaufen kann. Wir probieren immer alle gleich zu behandeln und die Art und Weise der Räumungen ist sowohl vom Gemeinderat, als auch von den Arbeitern nach bestem Wissen und Gewissen beschlossen bzw. durchgeführt worden.

Bevor Sie also zum Telefon greifen, um Beschwerden und Beschimpfungen über den Winterdienst los zu werden, bitten wir Sie sich zu überlegen, ob Ihre „Verbesserungsvorschläge“ - auch im Hinblick auf Gleichbehandlung und unter massivem Zeitdruck - für alle Gemeindebürger durchführbar sind oder nur Ihnen persönlich einen Vorteil bringen würden.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten Vernunft walten zu lassen und entsprechend selbst Vorsorge zu treffen. Vor allem sollten Sie aber immer eines bedenken: ES IST WINTER!

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